Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. DESPA IMMOBILIEN beschäftigt sich mit dem Nachweis und / oder der Vermittlung von Immobilien
aller Art, z.B. Grundstücken, Gewerbe- und Wohnhäusern, Miet- und Eigentumswohnungen.
2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind folgende Provisionssätze an uns zu zahlen:
Bei Vermietung und Verpachtung zahlt der Mieter zwei Monatsmieten. Bei gewerblicher Vermietung wird im Falle der Einräumung von Optionsrechten, Vormietrechten und dgl. Eine weitere Monatsmiete fällig. Monatsmiete ist die Nettomiete ohne Neben- und Heizkosten und etwaiger MwSt.
Bei Kauf, Übernahme von Erbbaurechten und ähnlichen Geschäften zahlt der Käufer 5% des Kaufpreises.
3. Die unter 2. genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. Der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %.
4. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag
zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig; sie ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungserteilung.
5. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss eines Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu Nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über den Abschluss des Vertrages zu informieren. Auf Verlangen ist uns ferner unverzüglich Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Verhindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 3% über dem jeweiligen Basiszins gem. DÜG zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
9. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand oder wird der uns erteilte Auftrag auf sonstige Weise gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
10. Unser Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen
Empfänger selbst bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Hauptvertrages, haftet der Auftraggeber bzw. Empfänger für die uns entgangene Provision.
11. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig zu werden.
12. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten
13. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit entstehen des Anspruchs.
14. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften. Wir bemühen uns um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
15. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
16. Erfüllungsort und Gerichtssand ist Hannover
17. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
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Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
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Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer, Despa Immobilien